Therapie beginnt mit einem gegenseitigen Kennenlernen und der medizinischen Diagnostik (Was habe ich eigentlich?). Gemeinsam werden sinnvolle, erreichbare therapeutische Ziele formuliert und ein Behandlungsplan erstellt.
Nach den Probatorischen Sitzungen (Vorgesprächen) wird ein Antrag zur Psychotherapie bei Ihrer Kasse beantragt. Wenn dieser genehmigt wird, kann die Psychotherapie beginnen.
Termine können über meine Webseite (Terminvereinbarung) vereinbart werden.
Bitte rechnen Sie mit einer längeren Wartezeit bis zum Erhalt eines Therapieplatzes, melden Sie sich deshalb vorzeitig dafür an.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab.
Das Erstgespräch und zwei weitere Sitzungen stehen zum gegenseitigen Kennenlernen zur Verfügung. Sie können Ihr Anliegen schildern, ich führe die Diagnostik durch und erstelle mit Ihnen gemeinsam am Ende einen Behandlungsplan.
Eine erfolgreiche Psychotherapie hängt vor allem von der therapeutischen Beziehung ab, die 60% des Wirkfaktors einer Psychotherapie nach Grawe ausmacht. Es ist also sinnvoll, dass Sie sich nach dem Erstgespräch fragen, ob Sie sich bei dem Therapeuten wohlfühlen.
Als niedergelassene Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit Kassenzulassung bin ich befugt mit allen gesetzlichen sowie privaten Kassen Verhaltenstherapie für Erwachsene und Psychosomatische Behandlungen abzurechnen. Psychotherapie muss bei den Kassen nach den ersten drei Vorgesprächen (Probatorische Sitzungen) gemeinsam beantragt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach Zusage der beantragten Therapie i.R. 100% der Therapiekosten.
Bei privaten Krankenversicherungsträgern ist der Anteil der Kostenübernahme abhängig von Ihren Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Erstgespräch über die Bedingungen der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Versicherung und ob hierfür ein Antrag notwendig ist. Bringen Sie alle nötigen Antragsformulare zum Erstgespräch mit.
Die Abrechnung des Honorars orientiert sich an der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Psychosomatischen Medizin ist eine Krankheitslehre, in der Beschwerden ganzheitlich betrachtet und behandelt werden. Es wird der Zusammenhang und die Wechselwirkung von der Seele und dem Körper und den sozialen Lebensbedingungen eines Menschen in die Diagnostik und Behandlung mit einbezogen.
Der Begriff Psychosomatik stellt eine Zusammensetzung aus den altgriechischen Wörtern ψυχή psyché (Atem, Hauch und Seele) und σῶμα soma (Körper und Leib) dar.
Der Ursprung dieser medizinischen Lehre reicht bis 400 v. Chr., seit der Begründung der wissenschaftlichen Medizin durch Hyppokrates von Kos zurück. Viele Inhalte lassen sich in noch älteren fernöstlich und westlichen Weisheits- und Gesundheitslehren wiederfinden.
Alt bekannte alltägliche Redewendungen liegen einem psychosomatischen Denken zu Grunde: Wie zum Beispiel: Etwas liegt einem „schwer im Magen“, eine Sache geht einem „an die Nieren“, der Schreck „fährt einem in die Glieder“, jemandem ist eine „Laus über die Leber gelaufen…
Deutschland ist das einzige Land weltweit, indem Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ausgebildet werden. Es ist die jüngste Facharztbezeichnung in der Medizin und wurde 2003 eingeführt.
Die Therapiedauer beträgt, je nach Behandlungsbedarf in etwa zwischen einem halben und zwei Jahren.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte, relevante ärztliche/therapeutische Vorbefunde und Ihren Medikamentenplan, falls vorhanden mit.
Privatpatienten bringen bitte zusätzlich alle nötigen Antragsformulare zur Kostenübernahme mit.